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Ambulant Betreutes Wohnen 


Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Unterstützungsangebot für erwachsene hörgeschädigte Menschen. Das Ziel ist die Verselbständigung in der eigenen Wohnung. Im Vordergrund stehen die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, die Hilfe zur Selbsthilfe und die Selbstbestimmung.

Zu den Hilfen im Alltag gehören alle Angebote, die entsprechend dem jeweiligen Hilfebedarf die Stabilisierung und das Selbständigwerden fördern. Dies kann je nach Person und Situation sehr unterschiedlich sein,. z.B.:

  • Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzug…
  • sowie bei der Haushaltsbewältigung …
  • Hilfen beim Umgang mit Schriftverkehr und Behörden sowie anderen Fachdiensten…
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Klinikaufenthalten …
  • Hinführung zu Freizeitangeboten und sozialen Kontakte für den Aufbau einer Tagesstruktur …
  • Gemeinsame Suche nach Arbeit und Beschäftigung je nach Grad der Einschränkungen und begleitende Gespräche mit allen Beteiligten
  • Gemeinsame Gespräche zur Verbesserung der aktuellen Lebenssituation und einer sinnvollen Lebensplanung…
  • Krisenhilfe…
  • und Suche nach Fähigkeiten, die noch nicht oder nicht mehr gelebt werden…

Begleitung und Unterstützung leisten qualifizierte Fachkräfte aus dem Bereich Sozialarbeit / Pädagogik. Die Kontakte finden nach gemeinsamer Absprache stundenweise in der eigenen Wohnung der jeweiligen Person statt.

Nach dem Prinzip der Bezugsbetreuung baut ein Mitarbeiter eine vertrauensvolle, zuverlässige Beziehung mit dem jeweiligen zu betreuenden Menschen auf.

In Eingangsgesprächen wird zusammen mit dem Mitarbeitenden in einem sogenannten Hilfeplan der persönliche Bedarf an Unterstützung erfasst. Dieser Hilfeplan wird dem Kostenträger für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel ein Jahr - vorgelegt. Der Einsatz richtet sich individuell nach dem jeweiligen persönlichen Hilfebedarf.

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Die Maßnahme ist nicht zu verwechseln mit gesetzlicher Betreuung!
  • Ambulant betreutes Wohnen kann ausschließlich von der betroffenen Person als freiwillig gewünschte Unterstützung beantragt werden!
  • Die zugrunde liegende Erkrankung / Behinderung wird bei der Antragstellung mit einem „Fachärztlichen Stellungnahme“ dokumentiert, bei deren Besorgung wir helfen..
  • Jederzeit ist eine Kündigung ohne bürokratischen Aufwand möglich.
  • Der Kostenträger ist der Landschaftsverband Rheinland in Köln (SGB XII §§ 53f)
  • Kosten in Form von unterschiedlichem Eigenanteil entstehen nur im Einzelfall bei höherem Einkommen.
  • Die meistens jährliche Bewilligung kann durch Folgeanträge wiederholt werden. Unter Umständen – je nach Grad der Behinderung – kontinuierlich.


Projektleitung

Claudia Schäfer
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel. 0201 76 002 - 42
Fax 0201 76 002 - 41

Email an Frau Schäfer

 

Link zum Team

 

 

 

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